Herausgegeben von Eike Grevel - 21/2/2021
Zustiftung
Zustiftung
Zustiftungen können erfolgen durch Verschenken von Geld- oder Sachvermögen zu Lebzeiten oder auch durch testamentarische Verfügungen. Auch Geldzuflüsse zu bestimmten Anlässen wie z.B. Taufen, Konfirmationen, Hochzeiten, Goldhochzeiten, Jubiläen oder besonderen Geburtstagen können als Zustiftungen an die Stiftung gegeben werden.
Die Stiftung ist als gemeinnützig und mildtätig anerkannt und dementsprechend können Zuwendungen an die Stiftung steuermindernd bei Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer geltend gemacht werden.
Nach Eingang der Zustiftungen erhalten die Zustifter Zuwendungsbestätigungen zur Vorlage beim Finanzamt.
Die Stiftung ist als gemeinnützig und mildtätig anerkannt und dementsprechend können Zuwendungen an die Stiftung steuermindernd bei Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer geltend gemacht werden.
Nach Eingang der Zustiftungen erhalten die Zustifter Zuwendungsbestätigungen zur Vorlage beim Finanzamt.
Sie können mitmachen
Stiftungskonto
Stiftungskonto
Stiftung Lukaskirche Kd-Bank Dortmund
Swift-Code BIC: GENODED1DKD
IBAN: DE47 3506 0190 2006 5330 11
Swift-Code BIC: GENODED1DKD
IBAN: DE47 3506 0190 2006 5330 11