Herausgegeben von Claudia Frank - 17/1/2021
Aktualisierung von Bedingungen der Weihnachtsgottesdienste
Veröffentlicht von Presbyterium in Gottesdienst · 4 Dezember 2020
Gottesdienste und Kirchenmusik an den Festtagen
Die Regelungen für Gottesdienste laut § 3 Abs. 1 sind in der neuen Fassung der CoronaSchVO unverändert. Sie finden weiterhin unter Wahrung der jeweiligen Schutzkonzepte statt. Die landeskirchlichen Empfehlungen für November bleiben weiterhin leitend. Für Gottesdienst und Kirchenmusik an den Festtagen (Heiligabend, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag) gilt die folgende mit den drei Landeskirchen in NRW getroffene Übereinkunft:
- Der Besuch an Weihnachtsgottesdiensten ist nur nach Anmeldung und Bestätigung der Anmeldung durch die Kirchengemeinde möglich. Eine spontane Teilnahme ohne Anmeldung ist auszuschließen. Dies gilt für Gottesdienste in der Kirche (und anderen Räumen) ebenso wie für Gottesdienste unter freiem Himmel. Wer Erkältungssymptome hat, kann nicht an den Gottesdiensten teilnehmen.
- Die Einhaltung der Abstands- und Hygiene-Regeln wird gewährleistet. Die maximale Teilnehmendenzahl ist abhängig von den räumlichen Gegebenheiten vor Ort und ergibt sich aus der Formel „Raum durch Abstand gleich maximale Teilnehmendenzahl“. Die Obergrenze liegt für Gottesdienst in Kirchen (und anderen Räumen) bei 250 Teilnehmenden und bei Gottesdiensten unter freiem Himmel bei 500 Teilnehmenden.
- Geregelte Zu- und Abgänge zu Gottesdiensten in Kirchen wie unter freiem Himmel sind zu gewährleisten.
- Das Tragen von Schutzmasken ist auch am Platz und bei Freiluftgottesdiensten obligatorisch.
- Auf Gemeindegesang in Kirchen (und anderen Räumen) wird grundsätzlich verzichtet. Bei Freiluftgottesdiensten kann unter Wahrung des Mindestabstandes (zwei Meter zu anderen Personen, vgl. § 2 Abs. 4) und mit Schutzmaske gesungen werden.
- Die kirchenmusikalische Gottesdienstgestaltung durch Musikensembles und Bläserchöre einschließlich Chorgesang ist unter Einhaltung der entsprechenden Abstandsregelungen und in begrenzter Anzahl der Akteure möglich.
- Die besondere Rückverfolgbarkeit (Sitzplan) der Teilnehmenden an Gottesdiensten in Kirchen (oder anderen Räumen) und die einfache Rückverfolgung unter freiem Himmel werden sichergestellt.
Das Tragen von Schutzmasken ist zur Teilnahme an Gottesdiensten in Kirchen (und anderen Räumen) sowie unter freiem Himmel obligatorisch. Wer – auch aus medizinischen Gründen – keine Maske trägt, kann an Gottesdiensten nicht teilnehmen.
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